Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Büttner Telefon:
+49(0)971-807-2300
Fax:
-
Email:
ordnungsamt@stadt.badkissingen.de
Hofmann Telefon:
+49(0)971-807-2304
Fax:
+49(0)971-807-4444
Email:
verkehrsrecht@stadt.badkissingen.de
Rathaus / Hauptgebäude
Kontakt
Rathaus / Hauptgebäude

Rathausplatz 1
Telefon
+49(0)971-807-2300
Fax
+49(0)971-807-2309
Öffnungszeiten
MO 08:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00- 18:00
FR 07:30-12:30
Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren