Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Beschreibung

Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Baugenehmigung stellen. Gegenstand eines Vorbescheids kann nur sein, was auch Gegenstand im späteren Baugenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Voraussetzungen

Der beantragte Vorbescheid wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Bauvorhabens erteilt werden. Er kann also beispielsweise nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Formulare
Bauantragsformulare (alle)

Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Vorbescheid online beantragen

Sie können den Vorbescheid online beantragen.

Kosten

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

Die Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Ziegler Telefon:
+49(0)971-807-3100
Fax:
-
Email:
bauverwaltung@stadt.badkissingen.de
Kontakt


Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren