Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

Beschreibung

Mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Bauvorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilbaugenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.

Voraussetzungen

Sie müssen zunächst einen Bauantrag stellen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Die beantragte Teilbaugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und die untere Bauaufsichtsbehörde muss feststellen, dass das Gesamtbauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung steht im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Fristen
Die Teilbaugenehmigung muss vor Erteilung der Baugenehmigung beantragt werden.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Teilbaugenehmigung online beantragen

Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.

Kosten

Die Gebühren für eine Teilbaugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Die Gebühr wird mit der späteren Baugenehmigungsgebühr verrechnet.

Rechtsgrundlagen
Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO) Grundsatz der Genehmigungspflicht
Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bauvorlageberechtigung
Art. 62 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bautechnische Nachweise
Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bauantrag, Bauvorlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Ohngemach Telefon:
+49(0)971-807-3120
Fax:
-
Email:
bauaufsicht@stadt.badkissingen.de
Kontakt


Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren