Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Kontakt
Rathausplatz 2
Rathausplatz 2
Rathausplatz 2
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
FR | 08:00-12:00 |
Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen