Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung - Ergänzung
Beschreibung
Im Fall der Stadt Bad Kissingen hat ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses.Voraussetzungen
Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt zulässig. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem Oberbürgermeister obliegen, Fragen der inneren Organisation der Stadtverwaltung, die Rechtsverhältnisse der Stadtratsmitglieder, der Bürgermeister und der Bediensteten der Stadt und die Haushaltssatzung. Die Details in Kürze: Das Bürgerbegehren muss bei der Stadt eingereicht werden. Das Bürgerbegehren muss in Bad Kissingen von mindestens 8 % der Bürgerinnen und Bürger unterschrieben sein. Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Stadtrat dessen Zulässigkeit feststellen. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss in der Stadt Bad Kissingen, die zu den Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern gehört, mindestens 20 % der Stimmberechtigten (d.h. der wahlberechtigten Stadtbürgerinnen und Stadtbürger) betragen. Näheres können Sie im Bürgerbüro erfragen.
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen
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