Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen - Ergänzung
Beschreibung
Die Stadt Bad Kissingen hat eine Verordnung über Badeverbote sowie über das Betreten und Befahren von Eisflächen erlassen.
- Das Baden in der Fränkischen Saale ist im gesamten Stadtgebiet verboten.
- Das Betreten oder Befahren von Eisflächen ist nur nach vorheriger Freigabe durch die Stadt gestattet. Nach Widerruf der Freigabe ist das Betreten und Befahren sofort zu unterlassen.
- Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Badeverbotsverordnung der Stadt Bad Kissingen finden Sie unter: www.badkissingen.de/stadtrecht
Weiterführende Links
Datenbank mit den Dokumenten zum Stadtrecht
In dieser Datenbank finden Sie alle Dokumente zum Stadtrecht der Stadt Bad Kissingen; darunter sind die Bebauungspläne, die Denkmalliste, der Flächennutzungsplan, verschiedene Gebührenordnungen und Gebührensatzungen, die Heilquellenschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, weitere Ordnungen und Satzungen, die Überschwemmungsgebiete, verschiedene Verordnungen und die Wasserschutzgebiete.
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen
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