Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Beschreibung

Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)

Die Stadt Bad Kissingen hat eine Verordnung über Badeverbote sowie über das Betreten und Befahren von Eisflächen erlassen.

  • Das Baden in der Fränkischen Saale ist im gesamten Stadtgebiet verboten.
  • Das Betreten oder Befahren von Eisflächen ist nur nach vorheriger Freigabe durch die Stadt gestattet. Nach Widerruf der Freigabe ist das Betreten und Befahren sofort zu unterlassen.
  • Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Badeverbotsverordnung der Stadt Bad Kissingen finden Sie unter: www.badkissingen.de/stadtrecht

Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


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