Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Online Verfahren
Die Stadt Bad Kissingen beauftragt eine Vielzahl von Beschaffungen und Leistungen im unteren Auftragswertbereich, die über Freihändige Vergabe bzw. Direktauftrag vergeben werden. Dazu werden Unternehmen angesprochen, die von der Stadt in Branchenlisten aufgenommen wurden. Sofern Sie Interesse haben, in diese städtischen Listen aufgenommen zu werden, bitten wir Sie das dafür vorgesehene Online-Formular vollständig auszufüllen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Fischer
Telefon:+49(0)971-807-1035
Fax:
+49(0)971-807-1039
Email:
vergabestelle@stadt.badkissingen.de
Bachstraße 1
Öffnungszeiten
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Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen