Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Büttner Telefon:
+49(0)971-807-2300
Fax:
-
Email:
ordnungsamt@stadt.badkissingen.de
Rathaus / Hauptgebäude
Kontakt
Rathaus / Hauptgebäude

Rathausplatz 1
Telefon
+49(0)971-807-2300
Fax
+49(0)971-807-2309
Öffnungszeiten
MO 08:00- 16:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00- 18:00
FR 07:30-12:30
Auf Karte anzeigen
Kontakt
Stadt Bad Kissingen
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren