Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung

Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.

Beschreibung

Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und schulpflichtige Kinder und jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe, die wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschförderklasse/eines Deutschförderkurses oder einer Übergangsklasse (aktuell: einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS) erfüllen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten. Sie ergänzt die bereits bestehenden staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.

Zweck

Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

Gegenstand

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Pro-Kopf-Pauschale (Individualbeihilfe) gewährt und beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Zeitstunde.

Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.

Voraussetzungen
  • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
  • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
  • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).
Fristen
keine
Formulare
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Auszahlungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Außerschulische Hausaufgabenhilfe

Sie können die Auszahlung der Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online beantragen.

Zuwendungsantrag für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Außerschulische Hausaufgabenhilfe

Sie können den Zuwendungsantrag für eine Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe online stellen.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 27
91522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Telefon: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
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