Pflicht-Umtausch der Führerscheine
So will es ein EU-Beschluss, um in allen Mitgliedsstaaten Führerscheine nach gleichem Standard einzuführen und um sie gleichzeitig fälschungssicherer zu machen.
Der Umtausch der Papierführerscheine ist nach Geburtsjahren unterteilt:
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959.- 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Der Umtausch der Scheckkartenführerscheine ist nach Ausstellungsjahr unterteilt:
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet, eine neue Prüfung ist nicht notwendig. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig, wie bereits die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumente: ausgenommen hiervon sind die Klassen C und D, die wie bisher alle 5 Jahre verlängert werden müssen. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und dann mit alten Papieren kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Folgende Unterlagen werden zum Umtausch des Führerscheins benötigt:
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Für die Ausstellung des neuen Führerscheins ist eine Gebühr in Höhe von 24 Euro fällig.